
Hausverwaltung wechseln: 5 Schritte und was Sie beachten sollten (2025)
Unzufrieden mit Ihrer Hausverwaltung? Sie sind nicht allein. Erfahren Sie, wie Sie dank unserer Expertentipps im Jahr 2025 ganz einfach Ihren Hausverwalter wechseln können.

Geschrieben von Hausverwaltungsexperte
Updated: 15. Dezember 2024
Die Entscheidung, die Hausverwaltung zu wechseln, ist ein wichtiger Schritt für jeden Eigentümer, egal ob es um WEG- oder Mietverwaltung geht. Doch wie gelingt der Wechsel reibungslos? Wir zeigen Ihnen fünf klare Schritte und geben wichtige Tipps mit auf den Weg.
Schritt 1: Gründe für einen Wechsel klar definieren
Zunächst sollten Eigentümer sich bewusst machen, warum der Verwalterwechsel nötig ist:
1
Unzufriedenheit mit der Qualität oder Transparenz der Verwaltung
2
Kommunikationsprobleme
3
Überhöhte Kosten
Wichtig
Nicht jeder Grund rechtfertigt eine fristlose Kündigung. „Wichtige Gründe“ sind beispielsweise Insolvenz des Verwalters, gravierende Fehler in der Buchhaltung oder die verzögerte Erstellung der Jahresabrechnung.
Schritt 2: Suche nach einer neuen Hausverwaltung
Bevor Sie kündigen, sollten Sie Alternativen ausfindig machen:
1
Legen Sie Kriterien fest: Kosten, benötigte Leistungen und spezielle Qualifikationen.
2
Nutzen Sie spezialisierte Online-Portale, um passende Anbieter zu finden.
3
Holen Sie mindestens drei Angebote ein und vergleichen Sie diese genau.
Wichtig
Achten Sie bei der Auswahl besonders auf:
Referenzen und Bewertungen
Erfahrung mit vergleichbaren Immobilien
Qualifikationen und technische Kompetenzen der Mitarbeiter
Schritt 3: Kündigung der bestehenden Hausverwaltung
Klären Sie, welche Kündigungsform möglich ist:
1
Ordentliche Kündigung: Prüfen Sie die Kündigungsfrist im Verwaltervertrag.
2
Außerordentliche Kündigung: Nur möglich bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen. Diese Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen.
WEG-Reform 2020
Seit der WEG-Reform 2020 benötigen Sie keinen „wichtigen Grund“ mehr für die Kündigung eines WEG-Verwalters. Ein Mehrheitsbeschluss reicht aus, die Kündigungsfrist beträgt dann maximal sechs Monate.
Schritt 4: Wahl und Bestellung einer neuen Hausverwaltung
Zur Bestellung einer neuen Verwaltung sind in der Eigentümerversammlung vier separate Beschlüsse erforderlich:
1
Abberufung des bisherigen Verwalters
2
Kündigung des bestehenden Vertrags
3
Wahl und Bestellung des neuen Verwalters
4
Abschluss eines neuen Verwaltervertrags
Gut zu wissen
Für diese Beschlüsse reicht eine einfache Mehrheit (>50 % der anwesenden Stimmen). Wer nicht teilnehmen kann, sollte einem anderen Eigentümer eine schriftliche Vollmacht erteilen.
Schritt 5: Pflichten des abberufenen Verwalters
Die bisherige Hausverwaltung ist verpflichtet, bis Vertragsende ihre Aufgaben gewissenhaft weiterzuführen und den Übergang zur neuen Verwaltung zu unterstützen. Dazu gehören:
1
Fertigstellung offener Jahresabrechnungen
2
Übergabe aller relevanten Dokumente und Konten
3
Umfassende Auskunftspflicht gegenüber dem neuen Verwalter
Gut zu wissen
Eigentümer müssen sich nicht selbst um die Übergabe kümmern – dies liegt vollständig im Verantwortungsbereich des abberufenen Verwalters.
Ein Verwalterwechsel kann die Zufriedenheit der Eigentümer deutlich steigern und den Wert Ihrer Immobilie langfristig sichern. Beachten Sie dabei unbedingt Fristen und formale Anforderungen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
