
Verwaltersuche: 8 Fragen an die neue Hausverwaltung
Welche Fragen sind bei der Verwaltersuche wirklich sinnvoll? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen 8 gezielte Fragen, die Sie neuen Hausverwaltungen stellen sollten – ohne sie abzuschrecken.

Geschrieben von Hausverwaltungsexperte
Updated: 15. Dezember 2024
Wenn Sie eine neue Hausverwaltung für eine Wohnanlage oder ein Mietshaus suchen, sind gezielte und sachliche Fragen essenziell. Doch Vorsicht: Zu viele Fragen können potenzielle Verwalter abschrecken. Wir zeigen Ihnen acht Kernfragen, die Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen, ohne Verwalter abzuschrecken.
Warum zu viele Fragen kontraproduktiv sind?
Hausverwaltungen bevorzugen oft größere, lukrative Objekte und reagieren empfindlich auf umfangreiche Fragenkataloge. Zu detaillierte Nachfragen signalisieren möglicherweise eine schwierige Zusammenarbeit und hohen Verwaltungsaufwand. Konzentrieren Sie sich daher auf wesentliche, klar formulierte Fragen.
Gut zu wissen
Je attraktiver Ihr Objekt für die Verwaltung ist, desto mehr Spielraum haben Sie bei den Fragen.
4 Allgemeine Fragen an WEG- und Mietverwalter.
Diese Fragen sind universell wichtig und sollten von beiden Verwaltertypen beantwortet werden:
1
Hat sich der Verwalter vor Angebotsabgabe umfassend mit Objekt und Unterlagen beschäftigt?
Ein guter Verwalter prüft im Vorfeld die Objektunterlagen und berücksichtigt eventuelle Besonderheiten bereits bei der Kalkulation.
2
Wie viele Mitarbeiter hat die Verwaltung und wie viele Einheiten betreut jeder Mitarbeiter?
Optimal ist ein Verhältnis von etwa 300 bis 500 Einheiten pro Mitarbeiter. Abweichungen könnten entweder mangelnde Betreuung oder wirtschaftliche Instabilität signalisieren.
3
Gibt es einen festen Ansprechpartner und welche Qualifikation hat er?
Idealerweise verfügt der zuständige Mitarbeiter über eine einschlägige immobilienwirtschaftliche Ausbildung (z.B. Immobilienkaufmann/-frau).
4
Beschäftigt die Hausverwaltung technisch ausgebildete Mitarbeiter?
Technische Kompetenzen sind wichtig, um Reparaturen kostengünstig und effizient durchzuführen.
4 Fragen speziell an WEG-Verwalter.
Diese Fragen sind besonders wichtig für Eigentümergemeinschaften:
1
Kann der Verwaltervertrag an die Bestellung gekoppelt werden?
Die Kopplung stellt sicher, dass der Vertrag automatisch endet, wenn der Verwalter abberufen wird.
2
Wann findet die jährliche Eigentümerversammlung statt?
Üblich und praktikabel ist eine Versammlung im zweiten Quartal nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.
3
Wo finden die Eigentümerversammlungen statt?
Der Versammlungsort sollte privat und gut erreichbar sein – vorzugsweise in unmittelbarer Nähe des Verwaltungsobjekts.
4
Bis wann werden die Versammlungsprotokolle verschickt?
Innerhalb von drei Wochen nach der Versammlung sollten Eigentümer das Protokoll erhalten, um fristgerecht reagieren zu können.
4 Fragen speziell an Mietverwalter.
Diese Fragen helfen Eigentümern von Mietobjekten besonders:
1
Kann im Verwaltervertrag eine Probezeit vereinbart werden?
Eine Probezeit ermöglicht beiden Seiten, die Zusammenarbeit zunächst zu testen.
2
Wie bestimmt die Verwaltung die Höhe der Miete?
Eine Probezeit ermöglicht beiden Seiten, die Zusammenarbeit zunächst zu testen.
3
Übernimmt die Verwaltung die Vermietung und welche Kanäle werden genutzt?
Neben Online-Plattformen sollte der Verwalter über lokale und regionale Vermarktungskanäle verfügen.
4
Wie lange stehen Mietobjekte durchschnittlich leer?
Leerlaufzeiten sollten idealerweise zwei bis vier Wochen nicht überschreiten. Gute Organisation und Kommunikation sind entscheidend.
Gut zu wissen
In Märkten wie Berlin hängt der Erfolg der schnellen Neuvermietung maßgeblich von gut organisierter Kommunikation ab.
Gezielte, durchdachte Fragen erhöhen die Chance auf eine gute Zusammenarbeit mit der neuen Hausverwaltung erheblich. Wählen Sie Ihre Fragen sorgfältig und klären Sie idealerweise alle grundlegenden Punkte bereits im Vorfeld durch das Angebot der Verwaltung.
